Kaysun
Kaysun Doppelstrom Truhengerät KSDA-52 DVR14-2 Set/Kit
Art.-Nr.: 13493092
Kaysun Doppelstrom Truhengerät mit 5,30 kW Kühlleistung, A++ Energieeffizienz und R-32 Kältemittel für professionelle Klimatisierung.
✨ Highlights
- Professionelles Doppelstrom Truhengerät von Kaysun mit 5,30 kW Kühlleistung
- Energieeffizienz A++ beim Kühlen und A+ beim Heizen
- Umweltfreundliches Kältemittel R-32 für nachhaltige Kühlung
- Flüsterleise 38 dB(A) im Innenbereich für störungsfreien Betrieb
❄️ Leistungsdaten
- Nenn-Kühlleistung: 5,30 kW für effektive Raumkühlung
- Nenn-Heizleistung: 5,60 kW für ganzjährigen Komfort
- SEER-Wert: 6,70 für optimale Energieeffizienz
- SCOP-Wert: 4,00 für wirtschaftlichen Heizbetrieb
🔧 Technische Merkmale
- Doppelstrom-Technologie für erhöhte Effizienz und Zuverlässigkeit
- Kompaktes Truhendesign für flexible Aufstellung
- Robuste Bauweise für gewerbliche und industrielle Anwendungen
- Wartungsfreundliche Konstruktion für einfache Pflege
💼 Einsatzbereich
- Gewerbliche Klimatisierung und Kühlanwendungen
- Serverräume und technische Bereiche
- Bürogebäude und Verkaufsflächen
- Produktionsstätten und Lagerhallen
Interessiert? Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.
Leistung & Effizienz
Kühlleistung
5,3 kW
Heizleistung
5,6 kW
SEER
6,7
A++
SCOP
4
A+
Lautstärke
Innengerät
32 dB(A)
Außengerät
55 dB(A)
Abmessungen
Innengerät
KSD-52 DR14-2
- B x H x T
- 794 x 621 x 200 mm
- Gewicht
- 14,9 kg
Außengerät
KUE-52 DVR13
- B x H x T
- 805 x 554 x 330 mm
- Gewicht
- 32,5 kg
Technische Daten
| Gerätetyp | truhe |
| Kältemittel | R-32 |
Ähnliche Klimaanlagen
Hinweis zu technischen Daten: Alle technischen Angaben und Produktinformationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und aufbereitet. Dennoch können sich zwischenzeitlich Änderungen durch den Hersteller ergeben oder Übertragungsfehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Herstellerangaben und technischen Dokumentationen (z. B. Datenblatt oder Montageanleitung). Eine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung entsteht hierdurch nicht.