Kaysun
Kaysun Prodigy PRO AKAY-P 26 DR11 Set/Kit
Art.-Nr.: 13490309
Effiziente Wandklimaanlage 2,6 kW mit A+++ Energieeffizienz und flüsterleisem 20,5 dB Betrieb.
✨ Highlights
- Hocheffiziente Wandklimaanlage der Kaysun Prodigy PRO Serie
- Modernste Inverter-Technologie mit SEER 8,5 für optimale Energieeffizienz
- Energieeffizienzklasse A+++ beim Kühlen und A++ beim Heizen
- Umweltfreundliches Kältemittel R-32 für nachhaltige Klimatisierung
❄️ Kühl- & Heizleistung
- Nenn-Kühlleistung: 2,60 kW für Räume bis ca. 25 m²
- Nenn-Heizleistung: 2,90 kW für ganzjährigen Komfort
- SCOP 4,60 für hervorragende Heizeffizienz
- Zuverlässige Inverter-Technologie für gleichmäßige Temperaturen
🔇 Flüsterleiser Betrieb
- Schallpegel Innengerät: nur 20,5 dB(A) - flüsterleise
- Schallpegel Außengerät: 55 dB(A) - nachbarschaftsfreundlich
- Optimierte Luftverteilung für gleichmäßige Raumklimatisierung
- Automatische Temperaturregelung für konstanten Komfort
🔧 Installation & Ausstattung
- Kompaktes Wandgerät für einfache Montage
- Robuste Konstruktion für langlebigen Betrieb
- Einfache Bedienung über Infrarot-Fernbedienung
- Verschiedene Betriebsmodi für individuelle Anpassung
Interessiert? Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.
Leistung & Effizienz
Kühlleistung
2,6 kW
Heizleistung
2,9 kW
SEER
8,5
A+++
SCOP
4,6
A++
Lautstärke
Innengerät
20,5 dB(A)
Außengerät
55 dB(A)
Abmessungen
Innengerät
KAY-P 26 DR12
- B x H x T
- 857 x 300 x 231 mm
- Gewicht
- 10,2 kg
Außengerät
KAE-26 DR9
- B x H x T
- 765 x 555 x 303 mm
- Gewicht
- 26,4 kg
Technische Daten
| Gerätetyp | wand |
| Kältemittel | R-32 |
Ähnliche Klimaanlagen
Hinweis zu technischen Daten: Alle technischen Angaben und Produktinformationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und aufbereitet. Dennoch können sich zwischenzeitlich Änderungen durch den Hersteller ergeben oder Übertragungsfehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Herstellerangaben und technischen Dokumentationen (z. B. Datenblatt oder Montageanleitung). Eine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung entsteht hierdurch nicht.