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§ ChemklimaschutzV - (EU) 517/2014 Art. 11 Abs. 5

"Split-Klimaanlagen", die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind, dürfen nur dann an den Endverbraucher verkauft werden, wenn der Nachweis erbracht wird, das die Installation bzw. Inbetriebnahme von einem nach Artikel 10 zertifizierten Unternehmen ausgeführt wird.

Unsere Klimaanlagen sind mit fluoriertenTreibhausgasen gefüllt!

Bei Nichtbeachtung der Vorschriften der aktuellen ChemKlimaschutzV drohen erhebliche Bußgelder. Zu Ihrer und unserer Sicherheit liefern wir daher unsere Split-Klimaanlagen nur noch in Verbindug mit einer Montage oder Inbetriebnahme durch uns oder auf Nachweis (vor einer Bestellung), das die bei uns erworbenen Geräte und Anlagen duch einen zertifizierten Fachbetrieb in Betrieb genommen werden.

Wir als zertifizierter Kälte- und Klima-Fachbetrieb garantieren Ihnen eine professionelle und umweltgerechte Installation und Inbetriebnahme mit allen gesetzlichen Garantie- und Gewährleistungen unserer Produkte.

EU ChemKlimaschutzV zum nachlesen..